General Terms and Conditions of Sale and Service of CS One Group GmbH & Co. KG

Stand: Februar 2024

  • General & Scope of the General Terms and Conditions of Sale and Service
    • Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, CS One Group GmbH & Co. KG (nachfolgend „CS One“) hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn CS One in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
    • Alle Vereinbarungen, die zwischen CS One und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    • Diese AVLB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von des § 14 BGB.
  • Preise, Angebote und Zahlung
    • Es gelten ausschließlich die Preise, die in der gültigen Preisliste dargestellt oder angeboten werden. Die Preise für die angebotenen Produkte sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich ab dem Betriebssitz von CS One zuzüglich Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    • An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich CS One Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte darf ausschließlich nach einer schriftlichen Zustimmung von CS One erfolgen.
    • Der Kaufpreis ist per Vorkasse oder per Firmenlastschrift innerhalb eines Zahlungsziels von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Bei Vorkasse ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vor der Verladung zu leisten. Maßgebend für die Leistung der Zahlung ist der Eingang der vollen Rechnungshöhe auf dem auf der Rechnung benannten Bankkonto von CS One und wenn CS One über den gesamten Betrag regressfrei verfügen kann (Zahlungseingang). Eine Zahlung per Firmenastschrift ist nur möglich, sofern die Bonität des Käufers gewährleistet ist. CS One ist berechtigt, die Kosten für eine Bonitätsprüfung, die SEPA-Lastschrift und etwaige Kosten durch Rückbelastungen der Bank des Käufers dem Käufer in Rechnung zu stellen.
    • Kommt der Käufer in Verzug, ist CS One berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern.
    • CS One ist berechtigt, während der Gültigkeit der Preisliste einzelne Artikel zu ergänzen oder zu streichen.
    • Dem Käufer stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, fällig oder von CS One schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Käufer kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  • Gefahrenübergang und Transportmittel
    • Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang bei frei Haus Lieferungen ohne Vorbehalt an der Laderampe des Käufers. Bei Selbstabholung durch den Käufer oder einen durch einen vom Käufer beauftragten Logistikdienstleister erfolgt der Gefahrenübergang ohne Vorbehalt ab Rampe des Werks von CS One.
    • Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, für eine Entsorgung der Transport- und sonstiger Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
    • Der Käufer verpflichtet sich, angenommene Transportpaletten in gleicher Qualität, Menge und Marke zu tauschen. Andernfalls ist CS One berechtigt, für die Anzahl nicht getauschter Paletten den jeweils gültigen Preis je Palette nach aktueller Preisliste von CS One in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsbedingungen für nicht getauschte Paletten entsprechen denen der jeweiligen Lieferung.
  • Mängel und Haftung
    • Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    • Soweit ein von CS One zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, ist CS One nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt CS One die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine etwaige Rücksendung der Ware ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CS One möglich.
    • Ist CS One zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die CS One zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    • Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, unabhängig von den Rechtsgründen, ausgeschlossen. CS One haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet CS One nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
    • Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer übernommenen Garantie, auf einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht; doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch CS One oder durch einen Erfüllungsgehilfen von CS One ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Soweit die Haftung von CS One ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CS One.
    • Der Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer verpflichtet nicht zur Rücknahme durch CS One.
  • Eigentumsvorbehaltssicherung
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch der künftigen, Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenkosten sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks Eigentum von CS One.
    • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware von CS One in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an CS One ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes inkl. Mehrwertsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Er hat die eingezogenen Beträge treuhänderisch für CS One zu verwalten, zu separieren und sie aufzuführen, sobald die Forderungen von CS One fällig werden. CS One behält sich vor, diese Ermächtigung zu widerrufen, wenn ihr bekannt wird, dass der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder sonst den von ihm übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    • Die Befugnis von CS One, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. CS One verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann CS One verlangen, dass der Käufer CS One die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CS One berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch CS One liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn CS One hätte dies ausdrücklich und schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch CS One liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. CS One ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer CS One unverzüglich schriftlich zu informieren, damit CS One Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CS One die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den CS One entstandenen Ausfall.
    • CS One verpflichtet sich, die CS One zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von CS One die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt CS One.
  • Verpackungen
    • Der Käufer verpflichtet sich, die Kaufsache nur in der Originalverpackung weiterzuverkaufen bzw. anzubieten. Der Käufer verpflichtet sich zudem, die Kaufsache nicht umzupacken oder allein oder gemeinsam mit Erzeugnissen Dritter oder allein deren Erzeugnisse in den gelieferten Originalverpackungen anzubieten oder zu verkaufen, es sei denn, CS One hat diesem Angebot oder dem Weiterverkauf schriftlich zugestimmt. Wiederverkäufer verpflichten sich, die Befolgung dieser Bedingungen ihren Käufern aufzuerlegen.
    • Der Käufer übernimmt es, die Transportverpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung fachgerecht auf eigene Kosten zu entsorgen.
  • Datenschutz
    • Soweit durch CS One personenbezogene Daten erhoben, genutzt und gespeichert werden, erfolgt dies gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Käufer stimmt mit der Übermittlung von Daten an CS One der Speicherung und Nutzung der Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
  • Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
    • Gerichtstand ist der Geschäftssitz von CS One. CS One ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von CS One, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    • Die Nichtigkeit oder die Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Lieferung- und Leistungsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien dann, eine derartige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt und den wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages in rechtlich zulässiger Weise ermöglicht.
    • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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