Conditions générales de vente

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen der CS Trade Alliance GmbH & Co. KG

Stand: Juli 2024

  • Allgemeines & Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
    • Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen bezogen auf die Erbringung von Dienstleistungen - auch zukünftige - gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, CS Trade Alliance GmbH & Co. KG (nachfolgend „CS Trade“) hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    • Unsere AGB gelten nur gegenüber im Inland (Bundesrepublik Deutschland) ansässigen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
    • Diese AGB gelten auch dann, wenn CS Trade in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
  • Vertragsinhalt, Vertragsschluss
    • Die auf unserer Homepage und sonstigen Firmenunterlagen wie Präsentationen, Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben und Informationen werden nur dadurch zu rechtsverbindlichen Be-standteilen des Vertrages, dass der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
    • Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sowie für den Liefer- und Leistungsumfang ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines verbindlichen Angebots unsererseits und dessen fristgerechter Annahme durch Auftraggeber. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; die telekommunikative Übermittlung genügt.
  • Produktbeschreibungen, Angebotsunterlagen
    • Leistungsbeschreibungen Homepage und sonstigen Firmenunterlagen wie Präsentationen, Katalogen, Prospekten etc. stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.
    • An unseren Angebotsunterlagen, Abbildungen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor. Die aufgeführten Unterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn unser Angebot nicht angenommen wird.
  • Lieferzeit, Annahmeverzug
    • Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
    • Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten.
    • Geraten wir infolge einfacher Fahrlässigkeit mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, ist unsere Haftung für den Schadensersatz wegen der Liefer- bzw. Leistungsverzögerung, der neben der Lieferung/Leistung verlangt werden kann, für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,75 % des Liefer-/Leistungswertes, maximal jedoch auf 5 % des Liefer-/Leistungswertes begrenzt. Macht der Kunde in den genannten Fällen Schadensersatz statt der Lieferung bzw. Leistung geltend, ist dieser Schadensersatzanspruch auf 15 % des Liefer-bzw. Leistungswertes begrenzt. Die Haftungsbegrenzung nach den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gelten nicht bei einem Verzug infolge groben Verschuldens, ferner nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem Fixgeschäft, d. h. bei einem Geschäft, bei dem das Geschäft mit der Einhaltung der fest bestimmten Leistungszeit steht und fällt.
  • Preise
    • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in unseren Angeboten aufgeführten Preise in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung und zuzüglich Versandkosten.
    • An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich CS Trade Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte darf ausschließlich nach einer schriftlichen Zustimmung von CS Trade erfolgen.
  • Zahlungsbedingungen, Bonitätszweifel
    • Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CS Trade über den gesamten Betrag regressfrei verfügen kann (Zahlungseingang).
    • Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung zwischen den Parteien entgegengenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehende Kosten, insbesondere Bank-, Diskont- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
    • Eine Aufrechnung oder die wie eine Aufrechnung wirkende Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft.
    • Ab Verzugseintritt ist CS Trade berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unser Recht, bereits ab Fälligkeit bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft Fälligkeitszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens 5 % p. a., verlangen zu können, bleibt unberührt.
    • Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  • Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
    • Der Kunde hat uns bei der Erbringung dieser Unterstützungs- und Beratungsleistungen durch angemessene Mitwirkung zu fördern.
    • Der Kunde beauftragt unsere Dienstleistungen in Form von Leistungstagen.
  • Vergütung, Zahlungsverzug, Annahmeverzug
    • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die vom Kunden in Form von Leistungstagen beauftragten Dienstleistungen zu Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten für Reise, Unterkunft und Spesen entsprechend unserer aktuellen Preis- und Konditionenliste abgerechnet. Ein Leistungstag entspricht 8 Stunden. Erbrachte Dienstleistungen vor Ort beim Kunden werden als halbe oder ganze Tage abgerechnet. Mehrstunden über 8 Stunden hinaus werden auf der Basis des Tagessatzes anteilig gesondert abgerechnet. Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden zum halben Stundensatz berechnet. Reisekosten wie Hotel, Flug, Taxi, ÖPNV, Mietwagen, Parken und Reisspesen nach gesetzlichen Vorgaben werden 1:1 weiterberechnet. Für PKW-Fahrten wird 1€/km und für Bahnfahrten der Ticketpreis der 2. Klasse in Rechnung gestellt.
    • Leistungstage werden jeweils monatlich zusammen mit den Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sofern zehn oder weniger Leistungstage bestellt werden, werden diese im Voraus berechnet; die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt gemäß Satz 1. Für die Fälligkeit unserer Rechnungen gilt XI. 1) entsprechend.
    • Für die vom Kunden im Falle des Zahlungsverzugs zu zahlenden Verzugszinsen gilt XI. 4) entsprechend.
    • Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistungstage in Verzug, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen statt Leistung können wir ohne Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Vergütung zur Abgeltung des entgangenen Gewinns verlangen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen.
  • Haftungsbeschränkung
    • Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzen wir im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ziff. 4.3 - Haftungsbegrenzung bei Lieferverzögerung - bleibt unberührt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haften.
    • Hat es der Kunde versäumt, sich durch Datensicherung vor Datenverlust zu schützen, ist unsere Haftung in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Wiederherstellungsaufwand bei vorhandener Datensicherung beschränkt.
    • Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
    • Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen, sofern es sich bei den jeweiligen Subunternehmern um hinreichend fachkundige Personen handelt.
    • Der CS Trade ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einzusetzen. CS Trade stellt durch sorgfältige Auswahl sicher, dass die eingesetzten Erfüllungsgehilfen nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung hinreichend qualifiziert, zuverlässig und sorgfältig sind und über die Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendig sind. CS Trade wird im Einzelauftrag den oder die Erfüllungsgehilfen benennen, den oder die er zur Erfüllung des Vertrages einzusetzen beabsichtigt.
    • Der Auftraggeber ist berechtigt, CS Trade Hilfskräfte beizustellen. Die Arbeitgeberfunktionen hinsichtlich der CS Trade eingesetzten Erfüllungsgehilfen, soweit diese Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind, obliegen allein diesem, die hinsichtlich der beizustellenden Hilfskräfte allein dem Auftraggeber. Im Übrigen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf bestimmte Erfüllungsgehilfen. CS Trade verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Projektmitwirkung und wird Erfüllungsgehilfen, die länger als 4 Wochen (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen) ausfallen, auf Wunsch des Auftragnehmers durch andere vergleichbar qualifizierte Erfüllungsgehilfen ersetzen. Vorhersehbare Ausfallzeiten werden mit dem Auftraggeber so früh wie möglich besprochen und koordiniert. Bei Auswechselung seiner Erfüllungsgehilfen stellt CS Trade eine ausführliche Übergabe und die gründliche Einarbeitung der neuen Erfüllungsgehilfen sicher. Soweit weitere Einarbeitung durch den Auftraggeber erforderlich wird, gehen diese Kosten zu Lasten CS Trade (bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Erfüllungsgehilfen und CS Trade).
  • Geheimhaltung
    • Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen und Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie werden ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
    • Der Kunde macht die Liefergegenstände nur solchen Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Liefergegenstände.
    • Wir verarbeiten die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir dürfen den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
  • Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
    • Gerichtstand ist der Geschäftssitz von CS Trade. CS Trade ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    • Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art - auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten - der Geschäftssitz von CS Trade. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sie können auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen der CS Trade Alliance GmbH & Co. KG als PDF-Datei herunterladen.

Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der CS Trade Alliance GmbH & Co. KG

Stand: Juli 2024

  • Allgemeines & Geltungsbereich der allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen
    • Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, CS Trade Alliance GmbH & Co. KG (nachfolgend „CS Trade“) hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn CS Trade in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
    • Alle Vereinbarungen, die zwischen CS Trade und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    • Diese AVLB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von des § 14 BGB.
  • Preise, Angebote und Zahlung
    • Es gelten ausschließlich die Preise, die in der gültigen Preisliste dargestellt oder angeboten werden. Die Preise für die angebotenen Produkte sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich ab dem Betriebssitz von CS Trade zuzüglich Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    • An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich CS Trade Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte darf ausschließlich nach einer schriftlichen Zustimmung von CS Trade erfolgen.
    • Der Kaufpreis ist per Vorkasse oder per Firmenlastschrift innerhalb eines Zahlungsziels von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Bei Vorkasse ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vor der Verladung zu leisten. Maßgebend für die Leistung der Zahlung ist der Eingang der vollen Rechnungshöhe auf dem auf der Rechnung benannten Bankkonto von CS Trade und wenn CS Trade über den gesamten Betrag regressfrei verfügen kann (Zahlungseingang). Eine Zahlung per Firmenlastschrift ist nur möglich, sofern die Bonität des Käufers gewährleistet ist. CS Trade ist berechtigt, die Kosten für eine Bonitätsprüfung, die Firmenlastschrift und etwaige Kosten durch Rückbelastungen der Bank des Käufers dem Käufer in Rechnung zu stellen.
    • Kommt der Käufer in Verzug, ist CS Trade berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern.
    • CS Trade ist berechtigt, während der Gültigkeit der Preisliste einzelne Artikel zu ergänzen oder zu streichen.
    • Dem Käufer stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, fällig oder von CS Trade schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Käufer kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  • Gefahrenübergang und Transportmittel
    • Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang bei frei Haus Lieferungen ohne Vorbehalt an der Laderampe des Käufers. Bei Selbstabholung durch den Käufer oder einen durch einen vom Käufer beauftragten Logistikdienstleister erfolgt der Gefahrenübergang ohne Vorbehalt ab Rampe des Werks von CS Trade.
    • Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, für eine Entsorgung der Transport- und sonstiger Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
    • Der Käufer verpflichtet sich, angenommene Transportpaletten in gleicher Qualität, Menge und Marke zu tauschen. Andernfalls ist CS Trade berechtigt, für die Anzahl nicht getauschter Paletten den jeweils gültigen Preis je Palette nach aktueller Preisliste von CS Trade in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsbedingungen für nicht getauschte Paletten entsprechen denen der jeweiligen Lieferung.
  • Mängel und Haftung
    • Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    • Soweit ein von CS Trade zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, ist CS Trade nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt CS Trade die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Eine etwaige Rücksendung der Ware ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CS Trade möglich.
    • Ist CS Trade zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die CS Trade zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    • Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, unabhängig von den Rechtsgründen, ausgeschlossen. CS Trade haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet CS Trade nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
    • Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer übernommenen Garantie, auf einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht; doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch CS Trade oder durch einen Erfüllungsgehilfen von CS Trade ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Soweit die Haftung von CS Trade ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CS Trade.
    • Der Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer verpflichtet nicht zur Rücknahme durch CS Trade.
  • Eigentumsvorbehaltssicherung
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch der künftigen, Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenkosten sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks Eigentum von CS Trade.
    • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware von CS Trade in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an CS Trade ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes inkl. Mehrwertsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Er hat die eingezogenen Beträge treuhänderisch für CS Trade zu verwalten, zu separieren und sie aufzuführen, sobald die Forderungen von CS Trade fällig werden. CS Trade behält sich vor, diese Ermächtigung zu widerrufen, wenn ihr bekannt wird, dass der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder sonst den von ihm übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    • Die Befugnis von CS Trade, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. CS Trade verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann CS Trade verlangen, dass der Käufer CS Trade die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CS Trade berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch CS Trade liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn CS Trade hätte dies ausdrücklich und schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch CS Trade liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. CS Trade ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer CS Trade unverzüglich schriftlich zu informieren, damit CS Trade Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CS Trade die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den CS Trade entstandenen Ausfall.
    • CS Trade verpflichtet sich, die CS Trade zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von CS Trade die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt CS Trade.
  • Verpackungen
    • Der Käufer verpflichtet sich, die Kaufsache nur in der Originalverpackung weiterzuverkaufen bzw. anzubieten. Der Käufer verpflichtet sich zudem, die Kaufsache nicht umzupacken oder allein oder gemeinsam mit Erzeugnissen Dritter oder allein deren Erzeugnisse in den gelieferten Originalverpackungen anzubieten oder zu verkaufen, es sei denn, CS Trade hat diesem Angebot oder dem Weiterverkauf schriftlich zugestimmt. Wiederverkäufer verpflichten sich, die Befolgung dieser Bedingungen ihren Käufern aufzuerlegen.
    • Der Käufer übernimmt es, die Transportverpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung fachgerecht auf eigene Kosten zu entsorgen.
  • Datenschutz
    • Soweit durch CS Trade personenbezogene Daten erhoben, genutzt und gespeichert werden, erfolgt dies gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Käufer stimmt mit der Übermittlung von Daten an CS Trade der Speicherung und Nutzung der Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
  • Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
    • Gerichtstand ist der Geschäftssitz von CS Trade. CS Trade ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von CS Trade, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    • Die Nichtigkeit oder die Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Lieferung- und Leistungsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien dann, eine derartige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt und den wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages in rechtlich zulässiger Weise ermöglicht.
    • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sie können auch unsere Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen der CS Trade Alliance GmbH & Co. KG als PDF-Datei herunterladen.